Der Kfz Gutachter wird auch Sachverständiger genannt. Er ist darauf geschult, den Wert eines Fahrzeugs oder die Höhe eines Schadens am Fahrzeug zu ermitteln. Es gibt dabei die folgenden Arten von Gutachten:
- Kurzgutachten
- Schadengutachten nach Unfall
- Wertgutachten für Kauf / Verkauf
- Oldtimergutachten (spezielles Wertgutachten)
Darüber hinaus gibt es Sachverständige, die in anderen Bereichen arbeiten.
Sachverständige von Prüfungsorganisationen, wie zum Beispiel dem TÜV, können neben der Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen Hauptuntersuchung auch Fahrzeugen die Fahrerlaubnis erteilen oder entziehen und Umbauten am Fahrzeug genehmigen oder ablehnen.
Speziell geschulte Gutachter können zudem Unfallhergänge rekonstruieren und so zur Klärung der Schuldfrage beitragen.
Inhalt
In diesem Artikel beantworten wir Fragen zum Kfz- Gutachter.
Was prüft ein Kfz Gutachter?
Der zertifizierte Sachverständige erstellt ein Unfallgutachten, in dem sämtliche Schäden des Fahrzeugs genau dokumentiert werden. Dann werden die Kosten und der Aufwand für die Reparatur, sowie eine eventuelle Wertminderung auf Basis gängiger Werkstattkosten geschätzt. Hierzu gibt es spezielle Kalkulationsprogramme für Kfz-Gutachter, die ortsübliche mittlere Stundenverrechnungssätze nutzen.
Auch das Alter und der Zustand des Fahrzeugs, sowie die gefahrenen Kilometer und eventuelle Vorschäden werden genau erfasst. Dies ist wichtig, um festzustellen, ob der Schaden letztlich höher ist (also teurer Instand zu setzen) als der Wert des Fahrzeugs. Dies nennt man Restwertermittlung.
Welche Angaben finden sich in einem KFZ-Gutachten?
Nach Erstellung des Unfallgutachtens finden Sie folgende Angaben im Gutachten:
- Die vollständigen Fahrzeugdaten inklusive Vorschäden, gefahrener Kilometer, Serien- und Sonderausstattung
- Genaue Schadensbeschreibung
- Angabe, ob das Fahrzeug verkehrssicher ist
- Auflistung der Reparaturwege nach Vorgaben des Herstellers
- Eine Kalkulation der Reparaturkosten auf Grundlage vorgegebener Werkstattpreise
- Aussagekräftige Fotos, die den Schaden rechtssicher dokumentieren
- Angaben zum Schadenhergang und Stellungnahme, ob der Schadenhergang plausibel ist
- Angaben, ob die Reparatur wirtschaftlich ist
- Angaben zum Nutzungsausfall, einer eventuellen Wertminderung, dem Wiederbeschaffungswert / Restwert bei einem wirtschaftlichen Totalschaden
- weitere Angaben, die relevant sind
Wer kann ein Kfz Gutachten erstellen?
Kfz-Gutachten werden von Kfz-Sachverständigen erstellt, die eine entsprechende Ausbildung durchlaufen haben. Grundsätzlich ist das Erlernen eines entsprechenden Berufs die erste Voraussetzung. Zu diesen Berufen gehören:
- Meisterausbildung als Kfz-Mechaniker Meister
- Kfz-Techniker
- Diplom-Ingenieur
- Karosserieschlossermeister
- Meisterausbildung als Lackierer
- Meisterausbildung als Zweiradmechaniker
Sodann können Fortbildungen oder Seminare im Bereich Kfz-Gutachter belegt werden. Mit erfolgreicher Fachverbandsprüfung ist man dann Kfz-Gutachter.
Sie finden Kfz-Gutachter in Ihrer Nähe über Branchenbücher oder das Internet.
Wie viel kostet ein Gutachten Auto?
Das Gutachten ist für das Unfallopfer in der Regel kostenlos. Das bedeutet, dass grundsätzlich die Versicherung des Unfallverursachers das Gutachten bezahlt. Wichtig ist hierbei, dass der Schaden einen gewissen Betrag übersteigt. In der Rechtsprechung finden sich hier meist Beträge von 750,- EUR bis 1000,- EUR.
Muss das Gutachten selbst bezahlt werden, weil sich z.B. in einem Prozess herausstellt, dass man selbst Schuld am Unfall hat, so kann man pauschal sagen, dass das Gutachten sich am Schaden orientiert, aber prozentual günstiger wird, je höher der Schaden ist.
Wie geht ein Kfz Gutachter vor?
Der Kfz-Sachverständige wird mit Ihnen einen Termin vereinbaren und sich den Unfallwagen anschauen. Dies kann häufig bei Ihnen zuhause geschehen, aber ggf. auch beim Gutachter selbst. Ist das Fahrzeug sehr stark beschädigt, so müssen häufig Teile demontiert werden, um dahinterliegende Teile auf weitere, versteckte Schäden, zu prüfen.
Der Gutachter nimmt in diesem Termin die Daten des Fahrzeugs, die Ausstattung, Laufleistung, Vorschäden und natürlich vor allem den Unfallschaden auf. Er sichert Beweise und fertigt dazu auch Fotos an.
Wer beauftragt Kfz Gutachter?
Abgesehen von den Kfz-Gutachtern der Prüfstellen (TÜV, Dekra, etc.) ist der wohl häufigste Anwendungsfall die Beauftragung eines KFZ-Sachverständigen bei einem Unfall. In der Regel wird derjenige, der nicht schuld am Unfall ist, den Gutachter beauftragen, um die Schäden am Fahrzeug und die daraus resultierende Entschädigung möglichst genau zu ermitteln.
Der Gutachter hilft hierbei, alle Positionen, die als Schaden entstehen können, festzuhalten. Neben den Reparaturkosten sind das auch die mögliche Wertminderung und Kosten für einen Leihwagen, weil das eigene Fahrzeug in Reparatur muss. Als Alternative gibt es, bei Verzicht auf den Leihwagen, auch die Möglichkeit sich für den Nutzungsausfall eine bestimmte Summe pro Tag Reparaturdauer auszahlen zu lassen.
Kfz-Gutachten werden aber auch von Gerichten bestellt und von Leasingfirmen, die den Restwert des Fahrzeugs und eventuelle Schäden daran, bestimmen wollen.
Was brauche ich für ein Kfz Gutachten?
Für ein Kfz-Gutachten müssen Sie dem Sachverständigen in jedem Fall die Fahrzeugpapiere vorlegen und Zugang zum Fahrzeug verschaffen. In der Regel müssen Sie einen Vertrag unterschreiben, dass Sie den Gutachter beauftragen und, falls die gegnerische Versicherung nicht zahlt, selbst für die Kosten aufkommen. Heutzutage lassen sich viele Gutachter gleich eine Abtretungserklärung unterschreiben und fordern bei der gegnerischen Versicherung die entstandenen Kosten selbst ein.
Ein Unfallbericht samt Skizze ist hilfreich, aber nicht immer notwendig.
Der Sachverständige nimmt zudem weitere Daten, wie das Kennzeichen des Unfallgegners, Sonderausstattungen am Fahrzeug und ggf. Vorschäden auf.
Was bekomme ich vom Gutachten ausgezahlt?
Wer das Fahrzeug nicht reparieren lässt, bekommt nur den Nettobetrag (ohne Mehrwertsteuer) der im Gutachten festgestellten Reparaturkosten ausgezahlt. Wird das Fahrzeug repariert, so wird, nach Nachweis an die Versicherung, auch die Mehrwertsteuer ausgezahlt. Der Nachweis kann z.B. durch den Gutachter mittels einer Reparaturbestätigung geschehen.
Was passiert nach Gutachten?
Das Gutachten des Sachverständigen wird von diesem entweder an die gegnerische Versicherung oder, was empfehlenswert ist, an den eigenen Anwalt geschickt, der es dann weiterleitet.
Die gegnerische Versicherung prüft in der Regel das Gutachten gründlich. Hierfür setzt die Versicherung häufig auch eigene Sachverständige ein.
Eventuell werden Abzüge bei der Schadensberechnung vorgenommen, falls die Versicherung mit dem einen oder anderen Punkt nicht einverstanden ist. Sie können das Fahrzeug reparieren lassen oder eine Auszahlung verlangen. Je nach Versicherung kann es dann noch einige Zeit dauern, bis es zur Auszahlung kommt.
Wie lange wartet man auf ein Kfz-Gutachten?
Zunächst haben Sie einen Termin mit dem Gutachter, bei dem die Schäden festgestellt und die Fahrzeugdaten aufgenommen werden. Der Gutachter erstellt dann das Gutachten, was meist in wenigen Tagen geschieht und Ihnen dann zugesendet wird. Ggf. bekommen ihr Anwalt oder die gegnerische Versicherung eine Kopie. Viele Gutachter nutzen heute Kommunikationswege wie die E-Mail, um die Zusendung zu beschleunigen.
Kann man ein Kfz-Gutachten anfechten?
Ja. Grundsätzlich kann der Unfallgegner, bzw. dessen Versicherung, das Kfz-Gutachten anfechten. Dies geschieht insbesondere dann, wenn vermutet wird, dass es sich um ein Gefälligkeitsgutachten handelt, große Zweifel an den im Gutachten aufgeführten Schäden bestehen, gravierende, aber verschwiegene Vorschäden vermutet werden oder davon ausgegangen werden muss, dass es sich beim Gutachter nicht um einen qualifizierten Sachverständigen handelt.
Wann darf ich als Geschädigter einen Gutachter beauftragen?
Grundsätzlich steht es Ihnen frei, jederzeit einen Gutachter zu beauftragen. Allerdings darf der Unfallgegner, bzw. dessen Versicherung, die Kostenübernahme ablehnen, wenn es sich um einen Bagatellschaden handelt. Meist wird die Grenze bei 750,- EUR bis 1000,- EUR Schadenshöhe gezogen. Viele Gutachter bieten für sehr kleines Geld (bzw. als Service) ein
Wer trägt die Kosten für ein Gutachten?
Die Kosten für ein Kfz-Gutachten trägt in der Regel der Unfallgegner, bzw. wird von dessen Versicherung übernommen. Allerdings aufgepasst: Ist der Schaden im Bagatellbereich oder ficht die Versicherung das Gutachten an, werden die Kosten eventuell nicht übernommen. Letztlich haftet dann derjenige, der das Gutachten beauftragt hat.
Wertgutachten und Oldtimer-Gutachten werden regelmäßig vom Auftraggeber bezahlt. Das kann ein Autokäufer, der sichergehen will, dass das Fahrzeug mängelfrei ist, ebenso sein, wie ein Autoverkäufer, der vor Verkauf den angemessenen Preis bestimmen will.
Was ist besser Gutachten oder Kostenvoranschlag?
Gerät man unverschuldet in einen Unfall, so ist bei Überschreiten der Bagatellgrenze immer ein Gutachten besser als ein Kostenvoranschlag. Denn bei einem Kostenvoranschlag werden einige Posten, wie z.B. der Wertverlust des Fahrzeugs oder ein Anspruch auf Nutzungsausfall nicht berücksichtigt.
Kann ich mir die Schadenssumme auszahlen lassen?
Ja, die Schadenssumme kann man sich auszahlen lassen. Voraussetzung ist, dass die Versicherung das Gutachten prüfen konnte und dem Grunde nach anerkannt hat. Gibt es Streit um einzelne Positionen, so wird in der Regel zunächst der unstrittige Teil ausbezahlt. Aber Achtung: bei einer Abrechnung nach Gutachten erhält man den Schadensbetrag ohne Mehrwertsteuer (also netto). Nur wenn die Reparatur auch durchgeführt wird, wird die Mehrwertsteuer auch bezahlt.
Kann man nach Gutachten abrechnen?
Grundsätzlich kann man mit der Versicherung nach Gutachten abrechnen und sich den Netto-Betrag der Schadenssumme (also ohne Umsatz-/Mehrwertsteuer) auszahlen lassen.
Wie schnell zahlt Versicherung nach Gutachten?
In der Regel findet die Auszahlung der Netto-Schadenssumme nach Prüfung des Gutachtens statt. Das dauert meist nur einige Tage bis hin zu wenigen Wochen. Ist ein Teil des Gutachtens strittig, so wird zunächst meist nur der unstrittige Betrag ausgezahlt. Sofern die Versicherung das gesamte Gutachten nicht akzeptiert, kann der Fall vor Gericht landen, was die Auszahlung deutlich, teilweise um 1 Jahr und mehr, verzögert.
Was tun, wenn man mit Gutachten nicht einverstanden ist?
Als Auftraggeber des Gutachtens sollte man zunächst mit dem Gutachter sprechen und sich das Gutachten erläutern lassen. Häufig gibt es Streit über den Restwert, z.B. wenn beim Versuch, den Wagen zu einem hohen Restwert zu verkaufen, kein Käufer gefunden wird.
Sind Sie jedoch derjenige, der den Unfall verursacht hat, so sollten Sie Ihrer Versicherung die Prüfung des Gutachtens überlassen, da diese über entsprechende Sachkenntnisse verfügt.
Wie lange dauert ein Termin beim Gutachter?
Der erste Termin beim Gutachter ist meist in 20-30 Minuten erledigt. Muss das Fahrzeug näher untersucht werden, z.B. auch auf eine Hebebühne oder es müssen gar Teile abgebaut werden, so kann man normalerweise das Fahrzeug morgens zum Gutachter bringen und abends oder am nächsten Tag wieder abholen. Die meisten Gutachter stellen heute für diese Zeit einen kostenlosen Leihwagen zur Verfügung.
Wie schnell Gutachten nach Unfall?
Bei den meisten Gutachtern fragen Sie telefonisch nach einem Termin an und erhalten diesen in der Regel direkt in den nächsten Tagen. Sofern die Bagatellgrenze überschritten ist und man unschuldig am Unfall ist, empfiehlt es sich, unverzüglich einen Termin beim Gutachter zu vereinbaren.
Wie muss ich mich verhalten als Unfallgeschädigter?
Der größte Fehler eines Unfallgeschädigten ist es, sich von der gegnerischen Versicherung einlullen zu lassen und dort die Schadensabwicklung zuzulassen. Die Versicherung ist nämlich bemüht, möglichst wenig zu bezahlen, was häufig zu Lasten des Unfallgeschädigten geht.
Da Ihnen in der Regel als Geschädigter immer ein Rechtsanwalt zusteht und die gegnerische Versicherung dessen Kosten übernehmen muss, sollte dies der erste Schritt sein. Der Rechtsanwalt berät Sie nicht nur zu den nächsten Schritten, sondern sorgt auch dafür, dass Sie Ihre Ansprüche gegen die gegnerische Versicherung vollumfänglich durchsetzen können.
Warum schickt Versicherung Gutachter?
Die Versicherung schickt häufig bei Teilkasko- oder Vollkaskoschäden einen eigenen Gutachter, um den Schaden selbst zu prüfen. In manchen Fällen geschieht dies auch, weil die gegnerische Versicherung das erste Gutachten, welches man bei einem Gutachter seiner Wahl hat anfertigen lsasen, anzweifelt.
Ist ein Kfz Gutachten verbindlich?
Nein, ein Kfz-Gutachten ist nicht wirklich verbindlich. Der Gutachter schätzt die anfallenden Reparaturkosten jedoch so gut, dass die meisten Versicherungen sich im Großen und Ganzen an das Kfz-Gutachten halten. Hier und da werden jedoch immer wieder Positionen als unnötig oder falsch herausgestrichen und nicht ohne gerichtliche Geltendmachung bezahlt.
Was kostet ein Kostenvoranschlag bei einem Unfall?
Grundsätzlich darf die entsprechende Kfz-Werkstatt die Kosten für den Kostenvoranschlag selbst festlegen. Heutzutage wird oft ein Betrag in Höhe der anfallenden Arbeiten in Rechnung gestellt und nicht selten bei Beauftragung der Reparatur dann verrechnet.
Wer muss den Sachverständigen bezahlen?
Der Sachverständige wird in der Regel von der Versicherung des Unfallverursachers bezahlt. Hier ist zu beachten, dass die Kostenübernahme abgelehnt wird, wenn die Bagatellgrenze nicht überschritten wurde (wenn also der Schaden sehr gering ist – meist unter 750,- bis 1000,- EUR).
Was wird vom Gutachten ausgezahlt?
Die festgestellte Schadenssumme wird immer netto, also ohne Mehrwertsteuer, ausgezahlt. Nur wer das Fahrzeug reparieren lässt und dies der Versicherung rechtssicher nachweist, erhält auch die Mehrwertsteuer.
Was darf bei fiktiver Abrechnung abgezogen werden? Was wird bei Abrechnung nach Gutachten abgezogen?
Die Mehrwertsteuer von zurzeit 19% in Deutschland wird bei fiktiver Abrechnung nicht ausgezahlt, da sie nur bei Reparatur des Fahrzeugs anfällt.
Wer zahlt den Gutachter, wenn die Versicherung nicht zahlt?
Wenn die Versicherung den Gutachter nicht bezahlt, dann bleibt der Auftraggeber auf den Kosten sitzen. Dies kann geschehen, wenn der Schaden am Fahrzeug sehr gering war oder die Versicherung das Gutachten generell anzweifelt. Im letzteren Fall bleibt dann nur die gerichtliche Geltendmachung oder man verzichtet auf den Betrag.
Kann die gegnerische Versicherung ein Gutachten kürzen?
Häufig gibt es zu einzelnen Punkten im Gutachten streit und die Versicherung kürzt diese. Es empfiehlt sich, den Rat eines Anwaltes einzuholen, ob eine Klage auf vollständige Zahlung der im Gutachten genannten Summe sinnvoll ist.
Wer ist Unfallgeschädigter?
Als Unfallgeschädigter ist derjenige anzusehen, der unverschuldet in einen Unfall geraten ist und dessen Fahrzeug beschädigt wurde oder der selbst körperlichen Schaden genommen hat. Im Streitfall muss diese Frage vor Gericht geklärt werden und es besteht zudem die Möglichkeit, dass die Schuld zwischen den Parteien des Unfalls aufgeteilt wird.
Wer muss Unfall melden Verursacher oder Geschädigter?
Der Unfallverursacher muss seiner Versicherung den Unfall unverzüglich melden. Es empfiehlt sich jedoch, als Geschädigter über einen Rechtsanwalt ebenfalls mit der gegnerischen Versicherung in Kontakt zu treten.
Kann jeder Kfz-Gutachter werden?
Mit entsprechend qualifizierter Ausbildung im Bereich Kfz (z.B. Kfz-Mechaniker Meister, Diplom Ingenieur, Karosserieschlossermeister und andere) kann man eine Fortbildung machen und eine entsprechende Prüfung zum Kfz-Gutachter ablegen.
Was verdient ein KFZ-Gutachter?
Als angestellter Sachverständiger liegt das Anfangsgehalt im Schnitt bei deutlich über 3000,- EUR brutto. Mit längerer Berufserfahrung und in einem größeren Unternehmen kann das Einkommen auf bis zu durchschnittlich 4000,- EUR ansteigen.
Eine weitere Möglichkeit ist, sich zum freien Sachverständigen fortbilden zu lassen. Hier kann man zwischen 500 und einigen Tausend Euro pro Gutachten erzielen. Wichtig zu wissen ist, dass man als freier Kfz-Gutachter jedoch auch höhere laufende Kosten hat, da man in der Regel ein Büro, eine kleine Werkstatt mit Hebebühne, eventuell eine Bürokraft und die passende Software benötigt.
Da öffentlich bestellte und vereidigte Kfz-Guachter nur nach dem Vergütungs- und Entschädigungsgesetz der Justiz abrechnen dürfen und damit deutlich geringere Tagessätze erzielen, als freie Sachverständige, empfiehlt sich die öffentliche Bestellung nur, wenn es finanziell notwendig ist.