Waffenrecht – welche Waffen darf ich zuhause haben?

Will man eine Waffe in den eigenen vier Wänden lagern, sollte man sich unbedingt mit dem Waffenrecht vertraut machen. Denn geht es um die Aufbewahrung solcher Gegenstände, gibt es strenge gesetzliche Vorschriften. Dieser Beitrag dient Interessenten diesbezüglich als Hilfestellung. Hier erfahren sie, welche Arten von Waffen man zu Hause haben darf.

Das Wichtigste in Kürze

  • Hieb- und Stichwaffen sind in Deutschland generell erlaubt – Vorsicht ist bei Schusswaffen geboten.
  • Die wichtigsten Regelungen findet man im Waffenrecht vor.
  • Um eine Schusswaffe besitzen zu dürfen, sind bestimmte waffenrechtliche Voraussetzungen zu erfüllen.
  • Es ist wichtig, alle Waffen sicher und geschützt zu verwahren.

Inhalt

Das deutsche Waffenrecht ist restriktiv

Generell hat Deutschland ein äußerst strenges und restriktives Waffenrecht. Innerhalb der letzten Jahrzehnte war es auch mehreren Änderungen unterworfen. Die letzte Neuerung trat im September 2020 in Kraft. Das Waffengesetz (WaffG) dient dem Schutz der Öffentlichkeit. Dabei regelt es den Umgang mit Waffen und der dazugehörigen Munition. Darunter fallen nicht nur der Erwerb und der Besitz, sondern auch die korrekte Aufbewahrung der Utensilien. Die Vorschriften bestimmen auch die Voraussetzungen, unter denen eine Person über eine Waffe verfügen darf.

Diese Waffen sind in Deutschland erlaubt

Der Besitz von Schusswaffen ist generell erlaubt, wenn die betreffende Person im Besitz eines Jagd- und Waffenscheins ist. Doch sind bei deren Aufbewahrung in den eigenen vier Wänden bestimmte Aspekte zu berücksichtigen. Diese Regelung gilt für alle Pistolen, Revolver, Luftgewehre und Schrotflinten. In Deutschland muss man unterscheiden zwischen dem Besitz und dem Führen einer Waffe.
Man darf z. B. bestimmte Messer nicht bei sich tragen, wie feststehende Messer mit einer Klingenlänge von mehr als 12 cm, Klappmesser mit Arretierung oder einhändig ausklappbarer Klinge.
Als gänzlich unproblematisch erweist sich das Führen eines Taschenmessers, da man zum Ausklappen zwei Hände braucht. Hieb- und Stoßwaffen wie Schwerter und Dolche und Säbel dürfen ebenfalls nicht geführt werden.

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Auch Elektroschocker und Pfeffersprays sind in Deutschland gestattet, man kann diese Produkte sogar jederzeit kaufen. Ein solches Gerät muss jedoch mit einem Prüfsiegel von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) versehen sein.

Schreckschuss-, Signal- und Reizstoffwaffen dürfen die Bewohner Deutschlands ebenfalls erwerben, wenn sie über das PTB-Siegel verfügen. Gegen eine Aufbewahrung in den eigenen vier Wänden ist prinzipiell nichts einzuwenden. Mit sich führen darf man aber nur, falls man im Besitz eines kleinen Waffenscheins ist. Es sind in diesem Fall die Waffenerlaubnis und das Ausweisdokument mitzuführen.

Diese Voraussetzungen gibt es für die waffenrechtliche Erlaubnis

Gemäß § 4 Waffengesetz müssen Personen bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um eine Waffe besitzen zu dürfen. So ist die Volljährigkeit dafür unbedingt notwendig. Des Weiteren müssen eine persönliche Eignung und eine waffenrechtliche Zuverlässigkeit gegeben sein. Die betreffenden Personen sind zudem dazu verpflichtet, eine waffenrechtliche Sachkunde nachzuweisen. Zu guter Letzt geht es darum, den Nachweis des persönlichen Bedürfnisses zum Besitz der Waffe und des Umgangs mit ihr zu erbringen.
Erst wenn die erwähnten Punkte erfüllt sind, kann man einen Waffenschein beantragen – danach ist es möglich, das betreffende Objekt in den eigenen vier Wänden aufzubewahren. Doch damit ist die Angelegenheit noch nicht erledigt: Denn die der Besitzer muss sich zuerst mit den Vorschriften zur korrekten Lagerung vertraut machen. Diesbezüglich ist zu bedenken, dass die Polizei die Aufbewahrung jederzeit kontrollieren kann.

Die wichtigsten Regelungen zur Aufbewahrung

Eine der zentralen Forderungen des Waffenrechts an jeden Besitzer ist die sichere Aufbewahrung der Waffen. Es sind die Gegenstände so zu lagern, dass sie von Dritten weder entwendet noch missbraucht werden können. Diese Voraussetzungen sind natürlich zu berücksichtigen, wenn man Waffen in den eigenen vier Wänden lagert.
Oft ist es dafür notwendig, einen Waffenschrank zu erstehen. Dafür begibt man sich am besten zu einem seriösen Händler. Bei ihm kann man unter anderem einen Waffenschrank Klasse 0 kaufen. Idealerweise sieht man sich den betreffenden Anbieter genau an – es muss sich bei ihm unbedingt um einen seriösen Verkäufer handeln. Das gilt vor allem dann, wenn man sich für den Online-Kauf entscheidet. Unter Umständen ist es notwendig, mehrere Anbieter miteinander zu vergleichen. Nur so ist es letzten Endes möglich, eine gut durchdachte Wahl zu treffen.

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Der Besitz dieser Waffen ist verboten

Es gibt in Deutschland auch Waffen, deren Besitz grundsätzlich untersagt ist. In diese Kategorie fallen unter anderem Distanz-Elektroimpulsgeräte und Airtaser. Es handelt sich dabei um Elektroschocker, die auch aus größerer Entfernung funktionieren. Laut der Polizei Berlin ist der Grund für das Verbot die Tatsache, dass sich das Gesundheitsrisiko bei einer Anwendung nicht abschätzen lässt.
Auch gegen Kriegswaffen spricht der Staat ein vollständiges Verbot aus. Es kann sich dabei auch um vollautomatische Produkte handeln, die auch im Krieg im Einsatz waren. Unkonventionelle Spreng- und Brandvorrichtungen wie beispielsweise Molotow-Cocktails darf man keinesfalls Zuhause aufbewahren.

Fazit

Hat man einen Waffenschein, ist es prinzipiell möglich, die betreffende Waffe zu Hause zu lagern. Doch dafür sind gemäß dem Waffenrecht bestimmte Aspekte zu berücksichtigen. So muss die Aufbewahrung der Schusswaffen so erfolgen, dass andere Personen diese nicht missbrauchen oder entwenden können. Diese Vorschrift dient der allgemeinen Sicherheit und Ordnung. Daher ist es für Lagerung notwendig, einen Waffenschrank zu kaufen. Hier ist ausschließlich auf geprüfte und hochwertige Produkte zu setzen.