Brennholz sammeln – erlaubt oder nicht?

Brennholz könnte diesen Winter knapp werden, wenn die Kosten für Öl, Gas und Strom weiter steigen. Doch hier stellt sich dann auch die Frage, ob es erlaubt ist, Brennholz selbst zu sammeln. Hierbei stellt der Wald eine große Verlockung dar, denn oftmals liegen viele Äste und auch Stämme am Wegesrand. Der folgende Artikel klärt darüber auf, ob es grundsätzlich erlaubt oder verboten ist, Brennholz eigenständig zu sammeln und welche Voraussetzungen gegeben sein müssen, um für das Sammeln eine Erlaubnis zu erhalten.

Wie heißen am Boden liegende Äste, Rinde und Holz?

Die am Boden liegenden Holzreste, die aus Rinde, Zweigen oder kleinen Ästen bestehen, werden Leseholz, Raffholz oder Klaubholz genannt. Hierbei handelt es sich allerdings nur um geringe Mengen, die für das benötigte Brennholz im Winter nicht gut geeignet sind und in der Regel nur als Anmachholz für einen Kamin oder Ofen genutzt werden. Für ein gutes und langanhaltendes Feuer werden größere Stücke Brennholz benötigt.

Wem gehört das Holz im Wald?

Das Holz im Wald, ob es sich um heruntergefallene Äste und Zweige oder aber um gefällte Bäume handelt, gehört immer dem Besitzer des Waldgrundstücks. Hierbei kann es sich um die Gemeinde handeln, in der der Wald liegt. Auch der Staat kann Eigentümer eines Waldes sein. Zudem gibt es durchaus auch viele Waldgebiete, die zwar betreten werden dürfen, die aber dennoch einer privaten Person gehören. Daher handelt es sich bei dem Holz im Wald auch niemals um besitzerloses Fundholz. Jedes einzelne Stück hat hier einen Besitzer, der darüber bestimmen darf, was mit dem Holz passiert.

Wie viel Holz darf man im Wald sammeln?

Grundsätzlich gilt in Deutschland erst einmal, dass das Sammeln von Holz verboten ist. Weder Zweige, Äste noch anderes Holz dürfen vom Boden aufgehoben oder von den Bäumen entfernt werden. Wer sogar mit einer Säge oder einem Sammelkorb im Wald erwischt wird, kann hierfür zur Rechenschaft gezogen werden. Denn bei Holzdiebstahl handelt es sich um eine Straftat, die mit einer Geld- und in manchen Fällen mit einer Freiheitsstrafe belegt werden kann. Für den Eigenbedarf darf in manchen Bundesländern jedoch ein wenig Holz aufgesammelt werden.

Welches Holz darf man aus dem Wald mitnehmen?

Grundsätzlich gilt das Holz, das am Boden liegt, auch dort liegenzulassen. Wer nur einige Zweige aus dem Wald mitnimmt, wird hierfür natürlich nicht belangt. Diese sind als Brennholz jedoch auch wenig geeignet. Aber auch mit einem Sammelschein gilt, nur was am Boden liegt, darf mitgenommen werden. Selbstständig Äste abschneiden oder ganze Bäume zu fällen ist hierbei nicht erlaubt.

Was ist ein Holzsammelschein?

Der Holzsammelschein wird von den örtlichen Gemeinden für bestimmte Waldstücke ausgegeben. Er kostet in der Regel zwischen 5,00 und 30,00 Euro und kann eine Gültigkeit zwischen einem Monat und einem Jahr haben. Allerdings ist es mit dem Schein nur erlaubt, in dem hierauf vermerkten Waldstück Holz zu sammeln. Wer hiermit in einem anderen Wald sammeln geht, begeht dennoch einen Holzdiebstahl. Mit dem Holzsammelschein darf das auf dem Boden liegende Holz auch in größeren Mengen aus dem Wald mitgenommen werden.

Welche Strafe steht auf Holzdiebstahl?

Wer bei einem Holzdiebstahl erwischt wird, dem können hohe Strafen drohen. Hierbei kommt es aber auch immer auf die Menge an, die entwendet wurde. Wer als Spaziergänger spontan ein paar Zweige oder Äste auf dem Arm mit nach Hause nimmt und hierbei gesehen wird, der wird nur wenig zu befürchten haben. Anders sieht es bei Vorsatz aus, das heißt zum Beispiel, das Auto mit Anhänger wird nah am Wald geparkt und bis oben mit Holz gefüllt, dann kann dies eine empfindliche Geldstrafe bis zu 100.000 Euro oder sogar eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren nach sich ziehen.

Warum Holz spalten statt sägen?

Ideal ist eine Kombination aus Sägen und Spalten. So werden lange Äste und Stämme erst in kurze Stücke gesägt. Damit diese dann weiter zu Brennholz verarbeitet werden und gut durchtrocknen können ist es ratsam, diese kurzen Stücke dann noch mit einer Axt zu vierteln oder zu halbieren, je nachdem wie dick diese sind.

Fazit

In Deutschland ist es grundsätzlich nicht erlaubt, auch nur für den eigenen Bedarf Holz in welcher Form auch immer, aus dem nahe gelegenen Wald zu sammeln und mitzunehmen. Denn der Wald, auch wenn er betreten werden darf, ist kein öffentlicher Bereich, sondern hat einen Eigentümer. Ob es sich hierbei um den Staat, die Gemeinde oder einen privaten Besitzer handelt, ist hierbei unerheblich. Für manche Waldstücke kann in der örtlichen Gemeinde jedoch ein Holzsammelschein beantragt werden, der für wenige Euro erhältlich und zwischen einem Monat bis zu einem Jahr gültig ist. Ganze Bäume dürfen in dem Wald dann allerdings auch nicht gefällt werden, sondern nur das auf dem Boden liegende Holz, auch in größeren Mengen, aufgesammelt werden.